Waschmittelanalyse

Das Oxigen Analiz Laboratorium führt die erforderlichen Analysen gemäß der europäischen Detergenzienverordnung (EG) Nr. 259/2012 sowie der türkischen Verordnung über Detergenzien vom 27. Januar 2018 des Ministeriums für Zoll und Handel durch. Ziel ist es, die negativen Auswirkungen von Detergenzien und Tensiden, die in Verkehr gebracht werden, auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu minimieren.
Analysen:
- Bestimmung der anionischen aktiven Substanzen: Bestimmung der Konzentration negativ geladener Ionen (Anionen) im Detergens.
- Bestimmung der kationischen aktiven Substanzen: Bestimmung der Konzentration positiv geladener Ionen (Kationen) im Detergens.
- Bestimmung der gesamten aktiven Substanzen: Berechnung der Gesamtmenge aktiver Substanzen im Detergens.
- pH-Bestimmung: Bestimmung des pH-Wertes der wässrigen Lösung des Detergens.
- Bestimmung des Gehalts an wasserunlöslichen Stoffen: Analyse der Menge an in Wasser unlöslichen Substanzen.
- Chlorid-Bestimmung: Messung der Chloridkonzentration im Detergens.
- Natriumhydroxid-Bestimmung: Bestimmung des Gehalts an Natriumhydroxid.
- Bestimmung der Gesamtalkalinität: Messung der Alkalinität des Detergens.


Standards und Vorschriften:
- EU-Verordnung (EU) Nr. 259/2012: Verordnung über Detergenzien und den freien Verkehr von Tensiden in Europa.
- Verordnung über Detergenzien vom 27. Januar 2018: Aktuelle gesetzliche Regelung zur Kontrolle und Regulierung von in der Türkei in Verkehr gebrachten Detergenzien.
Für weitere Informationen zu Detergenzanalysen und gesetzlicher Konformität können Sie uns gerne kontaktieren.